Allgemeine Geschäftsbedingungen und Copyright - Kozma Immobilien

 

Maklervertrag

Die durch uns ausgeübte Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit Eigentümern/Vermietern aufgrund eines unserer Angebote kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den nachfolgenden Bestimmungen und Honorarsätzen zustande.

Angebote und Objektinformationen

Die in unseren Angeboten enthaltenen Informationen basieren auf Angaben der Eigentümer/Vermieter oder von diesen beauftragter Dritter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird, bei aller Sorgfalt, nicht übernommen. Irrtum und Auslassung, Zwischenverkauf, -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.  

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Im Falle der Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt, ohne dass mit uns ein Maklervertrag geschlossen wurde. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

Ist dem Empfänger ein Objekt bereits von anderer Seite her angeboten worden, besteht die Verpflichtung, uns dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe der Vorkenntnis nicht fristgemäß, so erkennt der Angebotsempfänger unseren Nachweis an.


Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch den Käufer/Mieter tätig zu werden.

Vertragsabschluss

Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit  direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir behalten uns ein Anwesenheitsrecht für den Termin des Vertragsabschlusses vor, dieser ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Desweiteren besteht ein Anspruch unsererseits auf eine einfache Abschrift des Hauptvertrages sowie aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. 

Provisionen

Unsere Maklerprovision ist verdient und wird fällig, mit Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsgelegenheit. Dies gilt auch im Falle des Nichteinwirkens unsererseits beim Vertragsabschluss. Mitursächlichkeit genügt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Vertrag abschließt oder wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Kauf oder Pacht statt Miete und umgekehrt, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).

Die Provision errechnet sich aus dem Kauf-/Mietpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.

Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz fällig.

Unsere Provision beträgt im Einzelnen:

·  Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Eigentumswohnungen, etc.), berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis inklusive aller zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen, von Käufer und Verkäufer je 5 % zzgl. MwSt.

·  Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3,5 % zzgl. MwSt.

·  Bei Options- An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1 % zzgl. MwSt.

·  Bei Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen mit einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 3 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt., bei 5 Jahre übersteigender Vertragsdauer 3,5 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt., bei einer 10 Jahre übersteigenden Vertragsdauer 3 % aus der gesamten Mietsumme zzgl. MwSt.

·  Bei Vermietung von Wohnräumen 2 Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.  

·  Bei Vormiet- und Optionsrechten, unabhängig von vereinbarter Dauer und vorstehenden Provisionssätzen 1 weitere Nettomonatsmieten zzgl. MwSt.

 

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Kozma Immobilien und gelten als verbindlich. Mit Empfang unseres Angebots treten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen des Einverständnisses der Firma Kozma Immobilien.

Eine Haftung für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, ist ausgeschlossen.

Verträge, die über Fernkommunikationsmittel mündlich mit der Firma Kozma Immobilien geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung um in Kraft zu treten.

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Geschäftssitz im Ausland haben, ist Sitz der Firma Kozma Immobilien. Für die Abwicklung von Verträgen gilt deutsches Recht.

Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Dies gilt auch bei Unwirksamkeit nur eines Teiles innerhalb einer Regelung. Die dabei jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine entsprechende Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 


 

Copyright

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